Häufige Fragen (FAQ)
Man …
- wirft mit etwas nach Ihnen
- stößt, packt oder schiebt Sie
- ohrfeigt Sie
- tritt, beißt oder schlägt Sie
- ringt mit Ihnen
- bedroht Sie mit einem Gegenstand
- zieht Sie an den Haaren
- beraubt Sie durch Festhalten oder Drohungen Ihrer Freiheit
- droht Gewalt anzuwenden oder sich selbst etwas anzutun
- ängstigt Sie durch Blicke oder Gesten
- zerstört Gegenstände
- misshandelt Haustiere
- beleidigt Sie
- demütigt Sie mit Worten oder Gesten
- schreit Sie an
- versucht, Ihnen Schuld zuzuweisen
- zwingt Sie zum Sex
- versucht Ihren Umgang mit anderen Menschen zu kontrollieren und einzuschränken
- führt Eifersucht an, um Vorgehen gegen Sie zu rechtfertigen
- schränkt Ihren Gebrauch des Telefons/Autos ein
- versucht Ihnen das Gefühl zu vermitteln Sie seien verrückt
- versucht Sie am Schulbesuch zu hindern
- kontrolliert das Geld
- überwacht Ihre Geldausgaben
- sperrt Sie im Haus ein
- zwingt Sie zu sexuellen Handlungen mit anderen
- zwingt Sie pornografische Filme zu sehen
- verlangt, dass Sie sich besonders aufreizend kleiden
(Auszug aus Mary Ann Dutton: Gewalt gegen Frauen, Bern 2002)
Wenn Sie diese Verhaltensweisen von Ihrem Partner kennen, sind Sie sehr wahrscheinlich von häuslicher Gewalt betroffen. Diese Liste ist natürlich nicht vollständig, und natürlich trifft nicht alles bei jeder Frau zu, dient jedoch zur groben Orientierung, ob Sie von Gewalt gegen Frauen betroffen sind.
Sicherheitsmaßnahmen wie Kamera im Eingangsbereich, Bewegungsmelder, Gegensprechanlage, personalisierte Zugänge zu den Räumen, von außen verschlossene Eingangs- und Zwischentüren und ein guter Kontakt zur Polizeiinspektion Stade bieten Schutz für die Frauen und ihre Kinder.
Um für alle Bewohnerinnen die bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten, findet vor jeder Aufnahme eine Gefährdungsanalyse statt.
Ihr Aufenthalt im Frauenhaus wird von uns und den Bewohnerinnen streng vertraulich behandelt. Jede Frau unterzeichnet bei Einzug eine Schweigepflichterklärung.
Informationen über die Bewohnerinnen werden nicht weitergegeben. In einem ausführlichen Aufnahmegespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, ob Sie aus Sicherheitsgründen in ein weiter entfernt gelegenes Frauenhaus weitervermittelt werden.
Mit diesen Zweifeln hat jede Frau zu kämpfen, das ist ganz verständlich. In einem Gespräch können wir gemeinsam das Für und Wider miteinander abwägen, das hilft häufig zu einer Entscheidung zu kommen. Es gibt Frauen, die mehrmalig bei uns angerufen haben, bis sie sich sicher waren und den Schritt gewagt haben. Sie können uns auch anonym kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Aufenthalt haben, die hier nicht beantwortet wurden.
Die Dauer des Aufenthalts richtet sich grundsätzlich danach, wie lange eine Frau und ihre Kinder unsere Hilfe brauchen
Wenn Sie in unseren Haus nicht sicher sind oder sich nicht sicher fühlen, vermitteln wir Sie und ihre Kinder in eine andere Schutzeinrichtung. Wir bietet Ihnen einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu sechs Monaten. Wenn Sie nach dieser Zeit weiterhin Schutz benötigen oder Sie aus anderen Gründen noch nicht ausziehen können, überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Das Stader Frauenhaus mit anonymer Adresses besitzt fünf Einzelzimmer, zwei gut ausgestattete Küchen, zwei Bäder, eine Terrasse, einen Balkon und einen Garten. Es gibt ein Spielzimmer und in einem separaten Gruppenraum steht außerdem ein internetfähiger PC mit einem Drucker zur Verfügung. Im Keller ist eine Waschküche eingerichtet.
Unter einer bekannten Adresse haben wir 4 Appartments mit jeweils 2 Einzelzimmern, einer Wohnküche und einem Bad. Der Gruppenraum steht allen Frauen und Kindern zur Verfügung. Zusätzlich haben wir ein barrierearmes Appartement, das so eingerichtet ist, dass 1 Frau, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, aufgenommen werden kann.
In der Regel nicht, damit der Schutz und die Anonymität der Frauen und Kinder gewährleistet ist.
In dem Haus mit bekannter Adresse kann in Absprache mit den Mitarbeiterinnen und wenn Mitarbeiterinnen im Haus sind, Besuch empfangen werden. Dafür steht ein extra Besucherzimmer zur Verfügung.
Wenn Sie an die folgenden Dinge denken und mitbringen ist es für Sie einfacher, es bedeutet aber nicht, wenn Sie die Dinge nicht dabei haben, dass wir Sie nicht aufnehmen. Es ist lediglich schwieriger nach einer Aufnahme noch an diese Dinge zu kommen, da viele Männer eine Herausgabe im Nachhinein oftmals verweigern.
- Ausweise
- Pässe
- Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern
- Geburts- und Heiratsurkunde
- Kontounterlagen
- Scheckkarte und Geld
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt
- Sorgerechtsentscheide
- erforderliche Medikamente
- ärztliche Atteste,
- Kleidung
- Hygieneartikel
- Schulsachen und Spielzeug der Kinder
- persönliche Briefe oder Aufzeichnungen
Sprechen Sie, wenn möglich, mit einem vertrauten Menschen über Ihr Problem, auch wenn es Ihnen schwer fällt. Vielleicht gibt es eine Nachbarin oder eine Freundin der Sie sich anvertrauen können, die Sie in Ihrer schweren Situation unterstützt. Es ist immer gut, wenn jemand in Ihrer Nähe über das Gewaltproblem Bescheid weiß. So kann diese Person, sollten Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein, bei lautstarken Auseinandersetzungen, in vorheriger Absprache mit Ihnen, die Polizei rufen. Dies ist für Sie und Ihre Kinder eventuell ein Schutz um Schlimmeres zu verhindern.
Wenn Sie Gewalt durch einen Ex-Partner erfahren, der nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, haben Sie die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag auf Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Damit können Sie erreichen, dass sich Ihnen der Gewalttäter nicht mehr nähern, und keinen Kontakt zu Ihnen herstellen darf. Die Voraussetzung bei Gericht eine einstweilige Anordnung zu erwirken, erfordert von Ihnen eine glaubhafte Sachverhaltsschilderung.
Rufen Sie die Frauenberatungsstelle, das Frauenhaus oder die BISS-Beratungsstelle an, wir begleiten und unterstützen Sie auch ambulant auf Ihrem Weg aus der Gewaltsituation.
Nein, das ist in unserem Haus leider nicht möglich. Es gibt in Deutschland jedoch einige wenige Frauenhäuser, die Tiere mit aufnehmen können. Wir können Ihnen in diesem Fall gerne die Telefonnummern dieser Häuser mitteilen.
Bei der Aufnahme von Jungen müssen wir den individuellen körperlichen und seelischen Entwicklungsstand erfassen und entscheiden dann im Einzelfall. Jungen in der Pubertät sind einfach sehr unterschiedlich entwickelt und sozialisiert.
Wir werden aber gemeinsam nach einer Lösung suchen, sollten wir Ihren Sohn nicht aufnehmen können.
Sie können selbstverständlich auch unsere Beratung in Anspruch nehmen. Oft ist es hilfreich, als Angehöriger oder Freundin zusätzlich eine professionelle Sichtweise zu erfahren. Insbesondere die Abgrenzung innerhalb der Familie ist nötig und besonders schwierig. Wir unterstützen Sie. Rufen Sie uns an.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 04141-44123 oder senden Sie uns eine Nachricht
Bevor Sie ins Frauenhaus gehen, Ortungsdienst beim Handy ausschalten!
Damit Sie sichergehen können, dass Sie niemand bei uns findet, müssen Sie in den Einstellungen Ihres Handys Ihren aktuellen Standort ausschalten. So funktioniert es:
STANDORT AUSSCHALTEN BEIM IPHONE
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Öffne "Einstellungen"
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Weiter zu "Datenschutz & Sicherheit"
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Öffne "Ortungsdienste"
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Schalte "Ortungsdienste" aus
STANDORT AUSSCHALTEN ANDROID SMARTPHONE
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Schalte "Standort verwenden" aus
*Anmerkung: Bei einigen Android-Smartphones kann der Punkt "Standort" auch unter "Datenschutz" oder "Datenschutz & Sicherheit" sein.